2024-05-02 10:43 full-time,part-time Administration, Finanzen, Verwaltung Landratsamt Erzgebirgskreis https://www.fachkraefte-erzgebirge.de/thumbs/8f42a675684fb4a8e63660816160798512980e9c.jpg 70B3C82DAF https://www.fachkraefte-erzgebirge.de/thumbs/8f42a675684fb4a8e63660816160798512980e9c.jpg Paulus-Jenisius-Straße 43 Annaberg-Buchholz 09456 DE

Sachbearbeiter Asyl- und Leistungsrecht (m/w/d)

Kennziffer 34/2024/142-53

Arbeitsort: Paulus-Jenisius-Straße 43, 09456 Annaberg-Buchholz
Weitere Arbeitsorte: Wettinerstraße 61, 08280 Aue-Bad Schlema, Erzgebirgskreis
Beschäftigungsverhältnis: Vollzeit, Teilzeit
Einstellungstermin: nächstmöglich

Stellenausschreibung

Mit knapp 1850 Beschäftigten ist die Landkreisverwaltung des Erzgebirgskreises aktuell der größte Arbeitgeber der Region. Als moderne, öffentliche Verwaltung ist das Landratsamt ein verlässlicher Partner vor Ort, der durch effiziente und fachlich kompetente Arbeit den Interessen der etwa 328.000 Bürgerinnen und Bürger des Landkreises dient.

Im Landratsamt Erzgebirgskreis sind zum nächstmöglichen Termin im Referat Migration und Personenstandsaufsicht, Sachgebiet Asyl- und Leistungsrecht, eine unbefristete und eine im Rahmen einer Abwesenheitsvertretung befristete Stelle als

Sachbearbeiter Asyl- und Leistungsrecht (m/w/d)

(Kennziffer 34/2024/142-53)

in Teil- und Vollzeitbeschäftigung an den Standorten Annaberg-Buchholz und Aue-Bad Schlema
zu besetzen.

Das Aufgabengebiet umfasst:

  • Einzelfallbearbeitung einschließlich der Bescheiderteilung und Bestätigung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit der baren und unbaren Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
    i. V. m. Sozialgesetzbuch (SGB) I, X und XII, insbesondere:
  • Beratung und Antragsaufnahme
  • Prüfung der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit
  • Prüfung der Leistungsvoraussetzungen und Berechnung der Leistungshöhe
  • Vorbereitung und Durchführung von Auszahlungen
  • Bearbeitung der Kosten der Unterkunft
  • Prüfung und Entscheidung über Anträge auf einmalige Beihilfe
  • Prüfung und Entscheidung über Anträge auf Bildung- und Teilhabeleistungen
  • Aufforderung und Durchsetzung von Mitwirkungspflichten gem. §§ 60 ff. SGB I
  • Prüfung des Kosten- und Aufwendungsersatzes (Erwerbstätigkeit, Unterhalt, …)
  • Geltendmachung von überzahlten Leistungen gegenüber Leistungsberechtigten und anderen Sozialleistungsträgern
  • Prüfung und Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren
  • bei Analogleistungsberechtigten nach § 2 AsylbLG i. V. m. SGB XII gilt zusätzlich:
  • Sachverhaltsermittlung zur rechtsmissbräuchlichen Beeinflussung des Aufenthaltes des Leistungsberechtigten mit anschließender Würdigung des Sachverhaltes und Einzelfallentscheidung über den Leistungsanspruch
  • Neuberechnung des Leistungsanspruches aufgrund der Leistungsumstellung
  • Meldungen an eine gesetzliche Krankenkasse gem. § 264 SGB V
  • bei Leistungseinschränkungen nach § 1a AsylbLG gilt zusätzlich:
  • Sachverhaltsermittlung zu Voraussetzungen der Leistungseinschränkung mit anschließender Würdigung des Sachverhaltes und Einzelfallentscheidung über den Leistungsanspruch
  • Durchführung Anhörungsverfahren
  • laufende Überwachung der Einschränkungsvoraussetzungen
  • bei Gewährung von Krankenhilfeleistungen nach § 4 AsylbLG gilt:
  • Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit ggf. unter Einbeziehung des Gesundheitsamtes
  • Prüfung, Bearbeitung und Zahlbarmachung der Abrechnungen ärztlicher Leistungen
  • Bearbeitung und Entscheidung im asyl- bzw. ausländerrechtlichen Bereich, insbesondere:
  • Prüfung, Erteilung sowie Versagung von Aufenthaltsgestattungen
  • Prüfung, Erteilung sowie Versagung von Duldungen
  • Einzelfallentscheidung zu Anträgen auf Änderung bzw. Aufhebung von Auflagen (Wohnsitznahme, Erwerbstätigkeit, vorübergehendes Verlassen des zugewiesenen Aufenthaltsbereiches)
  • laufende Überwachung der Auflagen/Auflagenänderungen
  • Aufforderung zur Erfüllung der Mitwirkungspflichten im Rahmen der Passbeschaffung
  • Prüfung der Voraussetzung aufenthaltsbeendender Maßnahmen, Zuarbeiten an die Landesdirektion Sachsen
  • Prüfung und Einleitung von Straf- und Ordnungswidrigkeiten
  • Bearbeitung einschließlich Bescheiderteilung von Anträgen auf Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis
  • Anzeigen Kontrolle Schwarzarbeit
  • Widerruf von erteilten Beschäftigungserlaubnissen
  • Sonstige Verwaltungsarbeiten
  • Bearbeitung/Beantwortung von Amtshilfeersuchen
  • Stellungnahmen in asyl- und ausländerrechtlichen Angelegenheiten
  • Zeugenaussagen bei Gericht
  • Führen und Anfertigung von Statistiken
  • intensive Zusammenarbeit mit anderen Instutionen, Behörden und Netzwerkpartnern
  • Archivierung von Akten

Der Bewerber* sollte folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • idealerweise verfügen Sie über eine abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellter

oder

Sie verfügen über eine abgeschlossene kaufmännische oder rechtliche Ausbildung mit gleichwertigen Kenntnissen und mehrjähriger Berufserfahrung

  • zur Wahrnehmung der Aufgaben sind Kenntnisse der folgenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften wünschenswert:AsylbLG, Asylgesetz (AsylG), Aufenthaltsgesetz (AufenthG), SGB XII, SGB X, SGB II, SGB I, GG, BGB, SächsFlüAG, SchwarzArbG, VwVfG, AsylzuständigkeitsbestimmungsVO, AufenthaltsVO, AAZuVO, BeschäftigungsVO, VerwaltungsgerichtsO, AusländerzentralregisterG, AZRG-Durchführungsverordnung, SächsKomHVO-Doppik
  • hohe interkulturelle und soziale Kompetenz
  • Fähigkeit zur Konfiktvermittlung und -bewältigung
  • hohes Maß an Belastbarkeit und psychischer Stabilität
  • selbständige, gewissenhafte Arbeitsweise, Verantwortungsbewusstsein
  • überdurchschnittliche Belastbarkeit, Durchsetzungsvermögen und Verhandlungsgeschick
  • Führerschein Klasse B und Bereitschaft zur Nutzung des Privat-Pkw für dienstliche Fahrten
  • wünschenswert sind Fremdsprachenkenntnisse

Unser Angebot:

Vergütung richtet sich nach dem TVöD und erfolgt bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen in Entgeltgruppe 9a, ansonsten in Entgeltgruppe 8.

Wir bieten Ihnen attraktive und moderne Rahmenbedingungen, u. a. sehr gute Fortbildungsmöglichkeiten, flexible Arbeitszeiten (ohne Kernzeit), betriebliches Gesundheitsmanagement sowie im tariflichen Bereich betriebliche Altersvorsorge plus Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt.

Interesse geweckt?

Bewerbungen können bis zum 17.05.2024 unter Angabe der Kennziffer 34/2024/142-53 an das

Landratsamt Erzgebirgskreis

Referat Personal und Digitalisierung

SG Personal

Frau Hempel

Paulus-Jenisius-Str. 24

09456 Annaberg-Buchholz

oder

auch per E-Mail und zusammengefasst als ein einzelnes PDF-Dokument unter Angabe der o. g. Kennziffer an karriere@kreis-erz.de

gerichtet werden.

Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung folgende Unterlagen bei:

  • ein aussagekräftiges Anschreiben einschließlich Lebenslauf,
  • Zeugnis/Urkunde des Berufsabschlusses,
  • relevante Arbeitszeugnisse und
  • Qualifikationsnachweise.

Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Vorlage der Feststellung der Vergleichbarkeit und Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Ansonsten kann Ihre Bewerbung im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter http://www.kmk.org/zab. Darüber hinaus sollten Bewerbende aus Nicht-EU-Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz ausgenommen) ihrer Bewerbung einen aktuellen Aufenthaltstitel gemäß § 4 Aufenthaltsgesetz, welcher die Erwerbstätigkeit ausdrücklich gestattet, beifügen.

Schwerbehinderte Bewerber werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Ein entsprechender Nachweis ist der Bewerbung beizulegen. Es wird darauf hingewiesen, dass nur vollständige und fristgerecht eingegangene Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Mit der Abgabe der Bewerbung wird in die Speicherung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten während des Bewerbungsverfahrens eingewilligt. Weitere Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten finden Sie auf unserer Homepage unter www.erzgebirgskreis.de/datenschutz. Ein Widerruf der Einwilligung ist jederzeit möglich.

Sie haben Fragen?

Für weitere Auskünfte zum Aufgabengebiet steht Ihnen Frau Referatsleiterin Dr. Steyer, ReferatMigration und Personenstandsaufsicht, unter der Telefonnummer03733 831-5115 gern zur Verfügung. Weitere Informationen zur Landkreisverwaltung als Arbeitgeber sowie Bewerbungstipps finden Sie unter https://www.erzgebirgskreis.de/karriere.

  • Es sind stets Personen männlichen, weiblichen und diversen Geschlechts gleichermaßen gemeint, aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird in diesem Dokument nur die männliche Form verwendet.

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