2024-04-15 09:02 full-time Administration, Finanzen, Verwaltung Gemeindeverwaltung Schönheide https://www.fachkraefte-erzgebirge.de/thumbs/eb552a9a6184a9d123f56f0099fe6a44ec4e4d13.jpg D5B8053F30 https://www.fachkraefte-erzgebirge.de/thumbs/eb552a9a6184a9d123f56f0099fe6a44ec4e4d13.jpg Hauptstraße 43 Schönheide 08304 DE

Fachbediensteten für das Finanzwesen (w/m/d)

Arbeitsort: Hauptstraße 43, 08304 Schönheide
Beschäftigungsverhältnis: Vollzeit
Einstellungstermin: sofort

Gemeinde Schönheide

Erzgebirgskreis

www.gemeinde-schoenheide.de

Stellenausschreibung

Schönheide ist eine Gemeinde im sächsischen Erzgebirgskreis, mit einer flächenmäßigen Ausdehnung von 28,15 km². Die Gemeinde Schönheide erbringt für ca. 4200 Bürgerinnen und Bürger Dienstleistungen. Um den bürgernahen und effizierten Service auch weiterhin gewährleisten zu können, stellen wir sofort zur Verstärkung des Teams der Gemeinde einen engagierten

Fachbediensteten für das Finanzwesen (w/m/d)

ein. Die unbefristete Vollzeitstelle (derzeit 39 Wochenstunden) ist nach TVöD in der Entgeltgruppe 11 TVöD-VKA eingruppiert. Die Probezeit beträgt 6 Monate.

Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:

  • verantwortungsvolle, fachliche und organisatorische Leitung und Koordinierung des Amtsbereiches Kämmerei, Steuern und Kasse
  • Erstellung der Haushalts- und Finanzplanung und der Haushaltssatzung
  • Haushaltsvollzug, Haushaltsüberwachung in Verbindung mit der Mittelbewirtschaftung, Controlling
  • Vermögens- und Schuldenverwaltung
  • Bearbeitung des Förder-, Zuschuss- u. Zuwendungswesen
  • Vorbereitung von Grundsatzentscheidungen im Amtsbereich Kämmerei
  • Erstellung des Jahresabschlusses, der Bilanz und der Steuererklärungen
  • Veranlagung von Beiträgen und Kalkulationen von Gebühren Kalkulation der zu erhebenden Steuern, Beiträge, Mieten und Pachten, selbstständige Klärung oder Mitwirkung bei Klärung rechtlicher Fragen in diesem Zusammenhang
  • Umsetzung aktueller Anforderungen z. B. § 2 b UStG; Feststellungserklärungen im Zuge der Umsetzung der Grundsteuerreform etc.
  • kaufmännische Kostenkalkulation für den Betrieb der Einrichtungen der Gemeinde und deren angebotene Leistungen sowie die festzusetzenden Benutzungsgebühren bzw. Entgelte (KLR) erstellen und aktualisieren
  • Erarbeitung von Satzungen und Dienstanweisungen
  • Gewerbesteuerveranlagung und –überwachung
  • Mietverträge und Nebenkostenabrechnungen
  • Bearbeitung von Versicherungsangelegenheiten
  • Erstellung von Beschlussvorlagen und Teilnahme an Sitzungen der politischen Gremien

Die Aufzählung ist nicht abschließend und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Änderung des Aufgabengebietes bleibt dem Bürgermeister jederzeit vorbehalten.

Voraussetzungen für die zu besetzende Stelle ist:

Gemäß § 62 (2) der Sächsischen Gemeindeordnung darf zum Fachbediensteten für das Finanzwesen nur bestellt werden, wer über

  1. eine abgeschlossene wirtschafts- oder finanzwissenschaftliche Ausbildung oder die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung mit dem Schwerpunkt allgemeiner Verwaltungsdienst und
  2. eine mindestens einjährige Berufserfahrung im öffentlichen Rechnungs- und Haushaltswesen oder in entsprechenden Funktionen eines Unternehmens in einer Rechtsform des privaten Rechts

verfügt. Mit Zustimmung der oberen Rechtsaufsichtsbehörde darf zudem zum Fachbediensteten für das Finanzwesen bestellt werden, wer über eine mindestens einjährige Berufserfahrung im öffentlichen Rechnungs- und Haushaltswesen verfügt und aufgrund seiner Ausbildung in der Lage ist, die Aufgaben des Fachbediensteten für das Finanzwesen vollumfänglich wahrzunehmen.“

Im Rahmen Ihrer Tätigkeit werden erwartet:

  • fundierte Kenntnisse in der doppischen Haushaltsführung
  • Fachkenntnisse im Wirtschaft-, Steuer- und Abgabenrecht
  • Führungskompetenz und Durchsetzungsvermögen
  • Flexibilität der Arbeitszeitgestaltung, Teilnahme an Gremiensitzungen
  • umfassende, sichere Kenntnisse in Datenverarbeitungsanwendungen und in moderner Kommunikations- und Medientechnik
  • Fähigkeit und Bereitschaft zu selbständigem, zuverlässigem und verantwortungsvollem Arbeiten
  • hohes Engagement, Belastbarkeit, Eigenständigkeit, Gewissenhaftigkeit und Loyalität
  • ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit, Organisations- und Verhandlungsgeschick sowie Sozialkompetenz
  • sicheres schriftliches und mündliches Auftreten, Freundlichkeit
  • Führerschein Klasse B

Von Vorteil sind:

  • Kenntnisse im Umgang mit der Software Saskia IFR

Wir bieten:

  • eine interessante und vielseitige Tätigkeit
  • Rahmenbedingungen sowie die Entlohnung des Arbeitsverhältnisses erfolgt nach TVöD
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Arbeitszeit im Rahmen der bestehenden Dienstvereinbarung über gleitende Arbeitszeit
  • Fahrradleasing im Rahmen der Entgeltumwandlung
  • Fortbildungsmöglichkeiten

Die Vergütung richtet sich nach TVöD.

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Völker (037755/51615) gern zur Verfügung.

Ihre Bewerbung einschließlich aussagefähiger Unterlagen senden Sie bitte bis Sonntag, den 12.05.2024 an die Gemeindeverwaltung Schönheide, Personalamt, Hauptstraße 43, 08304 Schönheide oder per E-Mail an personalamt@gemeinde-schoenheide.de.

Ihre Bewerbung wird selbstverständlich vertraulich behandelt, bei Zusendungen per Post bitten wir den Umschlag um den Hinweis „Persönlich/Personalangelegenheit“ zu ergänzen.

Die zu besetzende Stelle ist in gleicher Weise für Frauen und Männer geeignet. Menschen mit Behinderung (m/w/d) werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Reisekosten und sonstige Kosten für die Vorstellungsgespräche von der Gemeindeverwaltung nicht erstattet werden.

Weiterhin wir darauf hingewiesen, dass Sie mit Ihrer Bewerbung gleichzeitig Ihr Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung und Speicherung Ihrer persönlichen Daten bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens erteilen. Bitte beachten Sie außerdem, dass die Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zurückgeschickt werden. Reichen Sie daher keine Originale ein. Sollten Sie eine Rücksendung Ihrer Bewerbungsunterlagen wünschen, legen Sie bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei. Andernfalls werden die Unterlagen 6 Monate nach Bewerbungsverfahren vernichtet. Von der Zusendung von Eingangsbestätigungen und Zwischennachrichten wird abgesehen.


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