Gemeindlicher Vollzugbediensteter (m/w/d)
Arbeitsort:
Markt 1,
09496 Marienberg
Beschäftigungsverhältnis:
Teilzeit
Einstellungstermin:
nächstmöglich
Stellenausschreibung
Die Große Kreisstadt Marienberg als Ortspolizeibehörde sucht zum nächst möglichen Einstellungstermin einen
gemeindlichen Vollzugsbediensteten (m/w/d)
mit einer Arbeitszeit von durchschnittlich 31,0 Stunden pro Woche. Das Entgelt richtet sich nach dem Tarifvertrag Öffentlicher Dienst (kommunal).
Die Stelle umfasst schwerpunktmäßig folgende Aufgabengebiete:
- Kontrolle des ruhenden Verkehrs im Außendienst
- Erfassung und Bearbeitung der Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr
- Kontrolle der Einhaltung der Polizeiverordnung der Großen Kreisstadt Marienberg sowie Ahndung festgestellter Verstöße gegen diese
- Ermittlungstätigkeit für andere Behörden im Wege der Amtshilfe
- Amtshilfe bei Wohnungsräumungen / Durchsuchungen
- Wahrnehmung ortspolizeilicher Vollzugsaufgaben
- Absicherung von öffentlichen Veranstaltungen
- Überwachung und Leerung der Parkscheinautomaten.
Optimales Befähigungsprofil:
- eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung, bevorzugt als Verwaltungsfachangestellte/r oder eine Ausbildung im Sicherheitsgewerbe mit möglichst einschlägiger Berufserfahrung in den genannten Aufgabengebieten
- gute Kenntnisse der Straßenverkehrsordnung, des Ordnungswidrigkeitenrechts sowie des Polizeirechts, hier insbesondere des Sächsischen Polizeibehördengesetzes
- Verantwortungsbewusstsein, Einsatzbereitschaft, Durchsetzungsvermögen teamorientierte Arbeitsweise und bürgerfreundliches Auftreten
- Flexibilität in der Arbeitszeitgestaltung Bereitschaft zur Arbeit in den Abendstunden und zum Wochenenddienst
- Bereitschaft zur Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen
- sicherer Umgang mit StandardBürosoftware
- Führerschein der Klasse B.
Ihre schriftlichen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis zum 31.05.2023 an die Stadtverwaltung Marienberg, Oberbürgermeister, Markt 1, 09496 Marienberg, Kennwort: „Bewerbung Vollzugsdienst“.
Bitte treffen Sie darin unbedingt Aussagen:
- zu Ihrer momentanen Kündigungsfrist bzw. zum voraussichtlich möglichen Arbeitsbeginn
- über mögliche, ggf. auch abweichende Vorstellungen zur Arbeitszeit Ihrerseits
- zum Einverständnis der Datenverarbeitung
- zur Einbehaltung Ihrer Bewerbung für etwaigen künftigen Besetzungsbedarf.
Liegt uns Ihre Bewerbung bereits vor, reicht eine kurze Bezugnahme darauf, ggf. mit Beifügung aktueller Unterlagen.
Für Fragen zum Aufgabengebiet steht Ihnen Frau Wittig telefonisch unter 03735 / 602-156 zur Verfügung. Bei arbeitsrechtlichen Fragen können Sie sich an Herrn Meyer telefonisch unter 03735 / 602-121 wenden.
Heinrich
Oberbürgermeister